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EU-Umgebungslärmrichtlinie:

GEHT'S DEM LÄRM NUN AN DEN KRAGEN ?
 

Am 30. Juni war es so weit: Städte und Landkreise, die 16 Länder und das Eisenbahnbundesamt mussten ihre Hausaufgaben vorzeigen. Bis zu diesem Datum waren nämlich laut EU-Richtlinie 2002/49/EG sog. „Lärmkarten“ abzuliefern.

Lärm als eine Art akustische Umweltverschmutzung wird oft unterschätzt. Nicht nur Anwohner von Flughäfen und Tiefflugrouten, sondern auch Nachbarn stark befahrener Schienenwege, Autobahnen und Bundesstraßen sind oft einer gesundheitsgefährdenden Dauerbelastung ausgesetzt. Die Beeinträchtigungen reichen von einer einfachen Störung des Wohlbefindens über Konzentrationsschwäche und Schlaflosigkeit bis hin zu Stresssymptomen mit schwerwiegenderen gesundheitlichen Folgen. In vielen Fällen werden bei der Straßenplanung oder bei der Anlage von Neubaugebieten nicht einmal die - immer noch unzureichenden - Grenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung berücksichtigt. Oder es werden eigentlich erforderliche Maßnahmen zum passiven Lärmschutz von den Behörden auf die lange Bank geschoben.

Dies könnte sich nun schlagartig ändern. Die sog. „Umgebungslärmrichtlinie“ der Europäischen Union machte den EU-Mitgliedstaaten zur Auflage, eine umfassende kartografische Erfassung von Lärmzonen vorzunehmen. Bis zum Stichtag 30. Juni 2007 waren darin zeichnerisch zu vermerken:

Ø       alle Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 6 Millionen Kraftfahrzeugen im Jahr

Ø       alle Eisenbahnstrecken mit einem Aufkommen von mehr als 60.000 Zügen im Jahr

Ø       alle Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen im Jahr.

Die Erhebungen über Verkehrslärm erfolgten europaweit und erstmals nach weitgehend einheitlichen Berechnungs- und Messmethoden. Die Karten bilden dabei im Zusammenhang die Zonen mit gleicher Lärmbelastung (sog. dB(A)-Isophone) ab. Sie verdeutlichen gleichzeitig, in welchen Wohn- und Mischgebieten Grenzwerte überschritten werden und wie viele Einwohner von Verkehrslärm unmittelbar betroffen sind.

Die EU-Richtlinie geht aber noch einen Schritt weiter: Schon bis zum 18. Juli 2008 sind die EU-Mitgliedstaaten – und hier vor allem die Städte und Gemeinden - in der Pflicht, Lärmaktionspläne vorzulegen, Maßnahmenkataloge, wie diesem festgestellten Verkehrslärm wirksam begegnet werden kann. Und die Aufstellung dieser Aktionspläne soll nicht allein Angelegenheit von Behörden und Experten, sondern der gesamten Öffentlichkeit sein.

Es wird also spannend werden zu sehen, ob und wie es den Verantwortungsträgern vor Ort in den kommenden Monaten gelingen wird, diese umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung zu organisieren. Und noch spannender wird es zu erleben, ob und wie diese angekündigten Aktionen auch in die Tat umgesetzt werden.

 

> Die Lärmkartierung für Hauptverkehrsstraßen in Rheinland-Pfalz finden Sie hier.
 
   

 

 

© Ewald Adams, 25.07.2007

 
   
   
> Europa-Splitter: 1,9 Mrd. Euro für Natur und Umwelt

 

 

 
     

 

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